Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst alle rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Kanzlei Strotmann & Schulte vertritt Mandanten sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite. Dadurch ist gewährleistet, dass die Kanzlei über Erfahrungen aus beiden Perspektiven verfügt und unterschiedliche Rechtsstandpunkte kennt.

Uns ist es wichtig, Streitfälle möglichst zu vermeiden. Im Streitfall versuchen unsere Arbeitsrechtsexperten daher zunächst, außergerichtliche Lösungen zu erreichen. Wenn dies nicht möglich oder nicht gewünscht ist, führen wir für Sie einen Prozess vor den entsprechenden Arbeitsgerichten.

Bereiche des Arbeitsrechts

Wir sind in allen Bereichen des Arbeitsrechts tätig.
Dazu zählen:

  • das Erstellen von Arbeitsverträgen
  • das Erstellen innerbetrieblicher Regelungen
  • Die Prüfung bestehender Verträge und Regelungen
  • Die Beratung bei Beendigung oder Aufhebung von Arbeitsverhältnissen.

Arbeitsrechtliche Leistungen

Arbeitsrechtliche Leistungen der Kanzlei Strotmann & Schulte im alphabetischen Überblick:

  • Abfindung
  • Abmahnung
  • Arbeitsvertrag
  • Beförderung
  • Betriebsratswahlen
  • Betriebsvereinbarung
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Diskriminierung
  • Ein- und Umgruppierung
  • Einigungsstelle
  • Haftung
  • Kündigung
  • Mitbestimmung des Betriebsrats und des Personalrats
  • Personalratswahlen
  • Tarifvertrag
  • TVöD und TV-L
  • Urlaubsansprüche
  • Versetzung
  • Zeugnis