Verträge

“Vertrag“ kommt von „vertragen“ und „verträglich“. Und genau dafür sind rechtssichere Verträge gedacht und gemacht. Neben der Gestaltung von Verträgen ist die Prüfung bestehender Vereinbarungen ein Schwerpunkt der Tätigkeit der Kanzlei Strotmann & Schulte. So erhalten Sie Auskunft darüber, ob Nachbesserungsbedarf besteht oder – im umgekehrten Fall – eine Regelung angreifbar ist. Von besonderer Bedeutung sind klare und rechtssichere Formulierungen eines jeden Vertrages.

Beratung und Gestaltung von Verträgen

Unsere Anwälte sind besonders spezialisiert auf die Beratung und Gestaltung von Verträgen in den folgenden Bereichen:

  • Architektenrecht
  • Baurecht
  • Erbrecht (inkl. Unternehmensnachfolge, Testamente, Erbverträge, Übertragungen im Rahmen vorweggenommener Erbfolge, Höfeordnung)
  • Unternehmenskaufverträge
  • Familienrecht
  • Handelsrecht
  • Immobilienrecht (inkl. Grundstückskaufverträge, Erbbaurechtsverträge, Begründung/Änderung von Wohnungseigentum)
  • Kaufrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Wirtschaftsrecht