Bau- und Architektenrecht

Das Architektenrecht regelt die Rechte und Pflichten der Architekten. Die Besonderheit ist, dass das Architektenrecht nicht in einem einheitlichen Gesetzbuch geregelt ist, sondern sich aus zahlreichen Rechtsvorschriften unterschiedlicher Gesetze zusammensetzt.

Das Baurecht umfaßt alle Rechtsnormen, die das Bauen betreffen. Dabei wird grundsätzlich unterschieden zwischen Privatem und Öffentlichen Baurecht. Architekten- und Baurecht gehören zu den Spezialgebieten unserer Anwaltskanzlei. Auf all ihre geschäftlichen und privaten Fragen zu Liegenschaften, Grundeigentum, Bauprojekten, Nachbarschaftsrecht, rechtliche Aspekte der Vertragsgestaltung, Planung, Durchführung und Abwicklung erhalten Sie bei uns rechtssicheren Rat und verbindliche Auskünfte. Darauf können Sie bauen! Auch hier gilt unser Grundsatz, Rechtsstreitigkeiten nach Möglichkeit vorzubeugen und zu vermeiden. Im Streitfall vertreten wir Sie umfassend bei gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Auseinandersetzungen in allen Fragen des Bau- und Architektenrechts.

Bau- und architektenrechtliche Leistungen

Bau- und architektenrechtliche Leistungen der Kanzlei Strotmann & Schulte im Überblick:

  • Bauverträge (Erstellung und Prüfung)
  • Arbeitsrecht am Bau
  • Begleitung der Ausschreibung
  • Vertretung in der Bauzeit
  • Betreuung bei der Abnahme
  • Gewährleistung und finanzielle Ansprüche sichern und durchsetzen
  • Durchführung von selbstständigen Beweisverfahren, Klageverfahren
  • Privates und Öffentliches Baurecht
  • Leistungen des Architekten
  • Honorar und Haftung des Architekten