Familienrecht

Das Familienrecht als Teil des Zivilrechts regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebensgemeinschaft oder Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen.

Vorbeugen ist besser als heilen. Im familienrechtlichen Bereich bekommt dieses Sprichwort besonderes Gewicht. Gerade im Familienrecht lassen sich durch eine frühzeitige, rechtzeitige und klare Regelung in vielen Fällen künftige Probleme oder Streitigkeiten vermeiden, bevor es überhaupt dazu kommt. So unterstützen wir sie bei der Gestaltung Ihres Ehevertrages, den Vereinbarungen nichtehelicher Lebensgemeinschaften aber auch Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen.

Punkte zum Familienrecht

Zum Spektrum des Familienrechts dürfen Sie insbesondere bei den folgenden Punkten auf unser Wissen vertrauen:

  • Eheverträge
  • Getrenntlebens- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaft